Kartuschen Wiederholungsprüfung

Sieht Ihre Kartusche auch so aus?
Leider bekommen wir immer wieder Kartuschen zur Reparatur, die durch eine unsachgemäß durchge- führte Wiederholungsprüfung nachhaltig beschädigt wurden.
Der „Klassiker“ ist: Druckprüfung mit Öl (im Extremfall sogar Wasser), alte Aufnahmen einfach weiter- verwendet – meist unter Verwendung eines falschen O-Rings und zum Abschluss noch ein paar Schlag- zahlen drauf.
Diese Kartuschen können bei uns aus Sicherheitsgründen nicht mehr repariert werden und wir raten auch dringend von einer weiteren Verwendung dieser Kartuschen ab, da Öl/Wasser und Rost über die Kartusche auch in die Waffe gelangen und dort zu weiteren Beschädigungen führen.
Im Grunde haben Sie als Kunde die Sachbeschädigung Ihrer Kartusche auch noch bezahlt! Von den Folgen für Ihre Waffe mal ganz abgesehen.
Achten Sie daher im Interesse Ihrer Sicherheit darauf, dass die Wiederholungsprüfung sachgerecht durchgeführt wird. Leider gibt es inzwischen viele „Kartuschenprüfer“, die durch Ihre Prüfung immensen Schaden anrichten. Da hilft dann auch kein Schnäppchenpreis, wenn anschließend die Waffe durch Öl/Wasser und Rost beschädigt wird.
Da leider immer noch sehr viel Unsicherheit hinsichtlich der Überprüfung von Druckbehältern besteht hier noch mal kurz die wesentlichen Punkte:
Aluminiumbehälter haben materialbedingt eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren. Eine Verlän- gerung dieser Nutzungsdauer ist auch mit Durchführung einer Wiederholungsprüfung nicht möglich.
Stahlbehälter können in Ihrer Nutzungsdauer einmalig durch eine Wiederholungsprüfung um weitere 10 Jahre (also auf maximal 20 Jahre Gesamtnutzungszeit) verlängert werden.
Durchführung der Wiederholungsprüfung nach 10 Jahren
Bei der Durchführung von Wiederholungsprüfungen zur Verlängerung der Nutzungsdauer sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
– EineDruckprüfungistnurtrockenzulässig(keineDruckprüfungmitWassero.ä.)
– DieDruckgasbehältermüssenAußenundInnenaufBeschädigungen/Korrosionüberprüftwerden
– EineWiederverwendungderAufnahmenistnichtzulässig,hiersindneueBauteilezuverwenden
– Auf keinen Fall dürfen mit Schlagzahlen oder Stempeln Prüfzeichen bzw. Haltbarkeitsdaten aufge- bracht werden
Bei Beschädigungen der Innen- oder Außenflächen (dazu gehören z.B. auch Schlagzahlen) erlischt die Betriebserlaubnis für den Druckgasbehälter. Dies hat zur Folge, dass Reparaturen an diesem Druchkgas- behälter nicht mehr durchgeführt werden dürfen.