Wir haben heute von der Firma Umarex die folgende Information bekommen:
Sehr geehrter Umarex-Kunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass -Stand heute, 15. Dezember 2020, 12:00 Uhr- sich das Verbot des Feuerwerkverkaufs nicht auf die pyrotechnische Munition bezieht!
Unsere pyrotechnische Munition für Schreckschusswaffen ist in Deutschland nach dem deutschen WaffenG zugelassen, so dass es sich um Munition i.S.d. WaffenG handelt. Die Einschränkungen durch das „Verkaufsverbot für Feuerwerk“ betreffen ausschließlich Gegenstände mit einer Zulassung nach dem SprengG, insbesondere das übliche Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2. Für diese Gegenstände wird durch eine Ergänzung in §22 der 1. SprengV der eigentlich zulässige Abgabezeitraum (letzte 3 Werktage) für 2020 aufgehoben. Unsere pyrotechnische Munition ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen!“
Voraussetzung hierfür ist nach den uns vorliegenden Informationen, dass die Bestellabwicklung online erfolgt und ein Abhol- oder Auslieferungs-Service möglich ist. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, könnte ein entsprechender Verkauf der pyrotechnischen Munition erfolgen.
Im Interesse aller Hersteller und Händler bitten wir darum, die Kunden unbedingt darauf hinzuweisen, dass das Verschießen ausschließlich auf dem befriedeten Besitztum gesetzlich erlaubt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umarex Team
Der Verkauf von unseren Silvesterpaketen sowie pyrotechnischer Munition geht also weiter, alle Silvesterpakete sind wieder in unserem Online-Shop erhältlich.
Wir bitten um rechtzeitige Bestellung da zwischen Weihnachten und Neujahr erfahrungsgemäß mit Verzögerungen bei DHL zu rechnen ist.