Gas- und Signalwaffen

Bei Schießsport Buinger erhalten Sie ab sofort auch Gas- und Signalwaffen von hoher Qualität. Gerade zu Silvester erfreuen sich diese Waffen einer hohen Beliebtheit, da mit den optional erhältlichen Schießbechern auch diverse Pyromunition abgefeuert werden kann. Aber auch zur Selbstverteidigung mit Tränengasmunition sind diese Waffen hervorragend geeignet.
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschußgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Sie können nach wie vor eine Gas,- Alarm- und Schreckschusswaffe ohne Einschränkung frei kaufen. Wir von Schießsport Buinger bieten Ihnen in unserem Online Shop ausschließlich Gas-Signal Waffen und Luftdruckwaffen an, die in Deutschland weiterhin ERLAUBNISFREI sind, die angebotenen Gas-Signal Waffen tragen das Zulassungszeichen PTB, die Luftdruckwaffen und Softairs das F-Zeichen.
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis, den sogenannten kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der Verstoß ist strafbar. Den Antrag können Sie bei dem zuständigen Polizeipräsidium stellen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie auf jeder Polizeiwache.

Multi-Shooter
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Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder dem eigenen befriedeten Besitztum umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.

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